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   OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19   

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https://dejure.org/2020,16821
OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19 (https://dejure.org/2020,16821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2020 - 2 U 51/19 (https://dejure.org/2020,16821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 2 U 51/19 (https://dejure.org/2020,16821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 1126
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16

    Verweigertes Empfangsbekenntnis - Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Die Vollziehungsfrist beginnt in den Fällen einer nach mündlicher Verhandlung durch Urteil erlassenen Verfügung mit dessen Verkündung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 493 - Diamant-Trennscheiben; OLG Karlsruhe, MDR 2016, 672; OLG Köln, GRUR-RR 2018, 268 - Poststreik).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Die Vollziehungsfrist beginnt in den Fällen einer nach mündlicher Verhandlung durch Urteil erlassenen Verfügung mit dessen Verkündung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 493 - Diamant-Trennscheiben; OLG Karlsruhe, MDR 2016, 672; OLG Köln, GRUR-RR 2018, 268 - Poststreik).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Da das Schadenersatzgericht an die rechtskräftige Verneinung eines Verfügungsanspruchs in einem Hauptsacheverfahren gebunden ist (BGH, NJW 1988, 3268), stünde im Haftungsprozess nach § 945 ZPO unverrückbar fest, dass die einstweilige Verfügung von Anfang an unberechtigt war, womit dem Verfügungsbeklagten dem Grunde nach ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch gegen den Verfügungskläger zusteht.
  • OLG Köln, 13.10.2017 - 6 U 83/17

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei einer Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Die Vollziehungsfrist beginnt in den Fällen einer nach mündlicher Verhandlung durch Urteil erlassenen Verfügung mit dessen Verkündung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 493 - Diamant-Trennscheiben; OLG Karlsruhe, MDR 2016, 672; OLG Köln, GRUR-RR 2018, 268 - Poststreik).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17

    Bankbürgschaftsvertrag bei Mehrheit von Bürgschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Denn es entspricht einem allgemein anerkannten Grundsatz, dass die durch eine Bürgschaft gesicherte Partei nicht schlechter gestellt werden darf als sie bei einer Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren stehen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2017 - I-15 U 68/17).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

    Die Ermittlung der Verkehrsauffassung unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung dahingehend, ob das Berufungsgericht den Tatsachenstoff verfahrensfehlerfrei ausgeschöpft hat und die Beurteilung mit den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 2013 - I ZR 104/12, GRUR 2014, 88 Rn. 31 = WRP 2014, 57 - Vermittlung von Netto-Policen; Urteil vom 25. Juni 2020, GRUR 2020, 1126 Rn. 18 = WRP 2020, 1426 - LTE-Geschwindigkeit).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22

    Glatirameracetat

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Vollziehung der einstweiligen Verfügung Ende Juni 2019 die Möglichkeit eines Aufhebungsbegehrens wegen einer unzureichenden Bankbürgschaft nicht in dem Maße im Fokus der (anwaltlichen) Aufmerksamkeit stand, wie es seit der Entscheidung des Senats vom 25.06.2020 (GRUR 2020, 1126 - Vollziehungssicherheit) der Fall ist, in dem ein auf eine nicht ordnungsgemäße Vollziehung infolge unzureichender Sicherheitsleistung wegen Fehlern der Bankbürgschaft gestütztes Aufhebungsverfahren in der Berufungsinstanz Erfolg hatte.
  • LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4c O 48/21

    Glatirameracetat

    Es müssen alle relevanten Haftungsszenarien abgedeckt sein (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 1126 - Vollziehungssicherheit).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    Im Hauptsacheverfahren genügt es daher - der Vorschrift des § 717 ZPO folgend - die Aufhebung oder Abänderung des zu vollstreckenden Urteils als Sicherungsfall zu benennen (vgl. zum einstweiligen Verfügungsverfahren: OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 1126, 1127 - Vollziehungssicherheit).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2023 - 2 U 110/22

    Patentkauf- und Patentlizenzvertrag

    Dem begünstigten Schuldner ist es in dieser Situation nicht zuzumuten, auf seine Kosten und auf sein Risiko einen Prozess mit dem Bürgen über das Vorliegen eines Sicherungsfalls zu führen; vielmehr ist es Sache des Vollstreckungsgläubigers, von vornherein klare Verhältnisse durch eine eindeutig abgefasste Bürgschaftszusage zu schaffen (OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 1126 Rn. 11 - Vollziehungssicherheit).
  • LG Düsseldorf, 08.04.2021 - 4c O 65/19

    Halterahmen für Steckverbinder III

    Auf die Berufung der Beklagten hin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26. Juni 2020 (Az. I-2 U 51/19) das Verfügungsurteil aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, da es die Klägerin versäumt hatte, das Verfügungsurteil der Kammer ordnungsgemäß zu vollziehen.
  • LG Düsseldorf, 18.02.2021 - 4c O 38/20
    Insgesamt könne daher eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 25.06.2020, Az. I-2 U 51/19, Anlage AG 8; im Folgenden auch: OLG-Urteil) als rechtlicher Maßstab herangezogen werden; es lägen identische Sachverhalte vor.
  • LG Düsseldorf, 08.04.2021 - 4c O 68/18

    Halterahmen für Steckverbinder III 2

    Auf die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung mangels wirksamer Vollziehung mit Entscheidung vom 25.06.2020 (Az. I-2 U 51/19) aufgehoben.
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